| Guten Tag Michael Körber, |
| heute möchten wir Sie über folgende Themen informieren: |
| Rollout der Steuerboxen ab Frühjahr 2026 Vorbereitung der Kundenlage für die Steuerbox Wegfall der Wirkleistungsbegrenzung durch die Steuerbox Veränderungen von bestehenden Messkonzepten Neue VDE Anwendungsregeln veröffentlicht |
| Alle Informationen erfolgen vorbehaltlich der neuen VDE-AR-N 4100 und daraus resultierender möglicher Anpassungen. |
| Wichtig: Diese Vorgaben beziehen sich nicht auf einen Neubau. Sie beschreiben den Umbau von Bestandsanlagen. |
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| Rollout der Steuerboxen ab Frühjahr 2026 |
Als Netz- und Messstellenbetreiber tragen wir die Verantwortung für eine zuverlässige Stromversorgung. Gesetzliche Neuregelungen verpflichten deshalb nun auch Betreiber von EEG-Anlagen ab einer installierten Leistung von 7 kW und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. §14a ab 4,2 kW zum Einbau einer Steuerbox. Während die N-ERGIE Netz GmbH die Montage der Steuerboxen übernimmt, sind Betreiber und Installateure für die fachgerechte Vorbereitung der Anlage verantwortlich.
Die Steuerbox wird immer in Kombination mit einem Smart Meter (iMSys) verbaut. Falls mehrere EEG-Anlagen und/oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) über den Zähler laufen, werden diese gesamthaft an die Steuerbox angeschlossen.
Wir beginnen den Steuerbox-Rollout in Westmittelfranken (Landkreis Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen). Der Fokus liegt zunächst auf EEG-Bestandsanlagen (7–25 kW) mit Volleinspeisung und ohne Funkrundsteuerempfänger (FRE). Gesteuert wird über einen stufenweisen Steuerbefehl mittels Relais. Digitale Steuerbefehle über EEBUS werden aktuell getestet, stehen 2026 aber nicht im Fokus. Aus diesem Grund bezieht sich dieses Rundschreiben und die hier erwähnten technischen Vorgaben auf die analoge Anbindung. In den Folgejahren werden weitere Messkonzepte und Verbrauchseinrichtungen umgerüstet. Wichtig: Für steuVE erfolgt keine Abschaltung, sondern lediglich eine Dimmung der Leistung. |
| Ablauf des Steuerbox-Einbaus |
1. Kundeninformation: Wir fordern die Anlagenbetreiber schriftlich auf, ihre Anlage innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Einbau kostenpflichtig vorzubereiten.
2. Vorbereitung (Installateur): Sie installieren im Auftrag des Kunden die Steuersignal-Klemmleiste und stellen die Verbindung zum Wechselrichter her (sowie zu den Verbrauchseinrichtungen, falls vorhanden). Zusätzlich muss der Steuerboxplatz vorbereitet und mit einer Spannungsversorgung ausgestattet sein.
3. Fertigmeldung (Installateur): Nach Abschluss Ihrer Arbeiten melden Sie die Fertigstellung über die App „N-ERGIE Netz Zähler“. Den dafür benötigten QR-Code inklusive der Anleitung erhält der Kunde mit unserem Informationsschreiben.
4. Einbau der Steuerbox (N-ERGIE Netz & Installateur): Sobald die Fertigmeldung vorliegt, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen und dem Kunden und montieren die Steuerbox. Um die Übertragung des Steuersignals zu testen, ist es notwendig, dass auch Sie persönlich vor Ort sind. Wir kontrollieren gemeinsam die Umsetzung des Steuerbefehls direkt in der App des Wechselrichters.
5. Entfernen der Wirkleistungsbegrenzung (Installateur): Nach erfolgreicher Prüfung während des Einbaus können Sie die dauerhafte Wirkleistungsbegrenzung direkt vor Ort entfernen.
6. Teststeuerung: Nach dem Einbau führen wir eine Teststeuerung durch. Ab dann kann der Kunde bei Netzengpässen gesteuert werden.
7. Steuerung, Steuerungsübersicht und Entschädigung: Alle Steuerhandlungen sind nach der Inbetriebnahme online einsehbar. Für die entgangene Einspeisevergütung leisten wir eine jährliche Entschädigung. Diese berechnen wir aus der Solarstrahlung an den Tagen der Abregelung, der Anlagengröße und der Vergütung der jeweiligen Anlage entsprechend BDEW-Leitfaden für Redispatch 2.0. |
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| Übersicht: Ablauf und Zuständigkeiten |
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| Vorbereitung der Kundenanlage für die Steuerbox |
| Klemmleiste und Anbindung Wechselrichter |
Zur Vorbereitung der Anlage installieren Sie bitte eine Steuersignal-Klemmleiste (empfohlen: Weidmüller Klemmblock für § 14a EnWG, Art.-Nr.8000177103) in dem anlagenseitigen Anschlussraum und verbinden diese mit dem Wechselrichter. Ziel ist die zuverlässige Umsetzung der Steuerbefehle in den entsprechenden Schaltstufen (60%, 30% und 0% der installierten Leistung).
Die spätere Steuerbox (ca. 4 TE) sollte, im RfZ, zRfZ oder, nach Freigabe des Zählerschrankherstellers, im APZ-Feld untergebracht werden.
Falls der Zählerschrank den aktuellen technischen Regelwerken nicht mehr entspricht, muss dieser nicht zwingend ausgetauscht werden. Voraussetzung ist, dass die Steuersignal-Klemmleiste und die Steuerbox montiert werden können. |
| Anbindung unterschiedlicher Wechselrichter |
| Die Übertragung der Steuerbefehle erfolgt über die Klemmleiste an die vorhandenen Eingänge am Wechselrichter. Um eine stufenweise Reduzierung der Einspeisung zu gewährleisten, muss das Gerät die Schaltstufen 60%, 30% und 0% technisch umsetzen können. Bitte prüfen Sie im Handbuch des jeweiligen Herstellers, welche Schnittstellen zur Verfügung stehen und welche Konfigurationsschritte erforderlich sind. |
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| Wechselrichter (WR) Anschluss und Steuerbarkeit |
| Der WR unterstützt frei konfigurierbare Leistungsstufen Konfigurieren Sie die Eingangskanäle des WRs mit den Schaltstufen 60%, 30% und 0% und verbinden Sie diese mit der Klemmleiste. Die Einspeisemenge wird je nach Steuersignal auf 60%, 30% oder 0% der Maximalleistung reduziert. |
| Der WR hat starre Leistungsstufen, die nicht geändert werden können (z. B. 70%, 40%, 0%). Abrundungs-Prinzip: Verbinden Sie das Relais der Klemmleiste mit der gleichen oder nächstkleineren Stufe des WRs (z. B. 60 %-Klemme auf 40 %-Eingang des WRs). Die Einspeisemenge wird je nach Steuersignal auf die entsprechende oder nächstkleinere Stufe reduziert. |
| Der WR kennt nur „Ein/Aus“ (Freigabekontakt). Brücken Sie alle Steuersignale der Klemmleiste auf den Freigabekontakt. Der WR schaltet bei jedem Steuersignal (unabhängig von der Schaltstufe) komplett ab. |
| Der WR verfügt über keinerlei Anbindungsmöglichkeit. Bitte sprechen Sie mit ihrem WR-Hersteller über mögliche Optionen, um die Anlage so umzurüsten, dass eine Steuerung möglich ist. Hinweis: Vom Einbau eines externen Lastschütz raten wir ab, da das harte Trennen vom Netz unter Last die Hardware dauerhaft schädigen kann. |
| Der WR besitzt digitale Kommunikations-schnittstellen (z. B. EEBUS, RS485/ Modbus). Die Steuerbox unterstützt ausschließlich die Anbindung über EEBUS – diese befindet sich aktuell im Test. Bitte prüfen Sie, ob der WR zusätzliche Eingänge hat oder ein Input/Output-Modul des Herstellers nachgerüstet werden kann, um physische Kontakte bereitzustellen. |
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| Lösung bei weiten Entfernungen |
| Ist das Verlegen einer Steuerleitung baulich nicht möglich, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine alternative Übertragung via Powerline (PLC) über das Stromnetz oder per Funk über Module möglich ist. Die Prüfung der Machbarkeit sowie die fachgerechte Installation müssen durch Sie als Elektroinstallateur erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Signalübertragung und die anschließende Verarbeitung durch den Wechselrichter jederzeit korrekt und zuverlässig erfolgen. |
| Zusätzliche analoge Anbindung von §14a Anlagen (steuVE) |
| Für die zusätzliche analoge Anbindung beispielsweise einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung, muss die analoge Schnittstelle vervielfältigt werden. Dies erfolgt über das Freigaberelais (Koppelrelais) im Verteilerfeld des Anlagenbetreibers. |
| Spannungsversorgung |
| Bei der Vorbereitung des Steuerboxplatzes muss eine Spannungsversorgung hergestellt werden. Der Abgriff der Spannungsversorgung für die Steuerbox erfolgt aus dem ungemessenen Bereich. Die Steuerspannung für die Steuerbefehle erfolgt aus dem gemessenen Anlagenteil. |
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Wegfall der Wirkleistungsbegrenzung (falls vorhanden) durch Steuerbox
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| Beim Einbau der Steuerbox wird eine Testschaltung von der Steuerbox zum Wechselrichter durchgeführt. Nach der erfolgreichen Testung der Signalübertragung, können Sie, falls vorhanden, direkt die dauerhafte Wirkleistungsbegrenzung (z. B. 60% oder 70%) entfernen. |
Wichtig: Voraussetzung für den Wegfall der Wirkleistungsbegrenzung ist eine installierte und funktionsfähige Steuerbox. Ein Smart Meter allein reicht nicht aus. |
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| Veränderung von bestehenden Messkonzepten |
Messkonzepte dienen der eindeutigen, nachvollziehbaren und rechtskonformen Erfassung von Erzeugungs-, Bezugs- und Einspeisemengen. Hierbei hat jeder eingebaute Zähler eine eindeutig zugewiesene Messaufgabe mit den dafür notwendigen Formeln. Der eigenmächtige Umbau oder die Veränderung bestehender Messkonzepte wie z. B. Ausbau von Erzeugungszähler, Umbau auf Kaskadenschaltung, Umklemmen auf bestehende Zähler etc. ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung führt zu fehlerhaften Messwerten und zu unzulässigen Abrechnungen.
Jede Änderung an bestehenden Messkonzepten ist vorab anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Erst danach darf der Umbau erfolgen. In manchen Fällen muss auch gewartet werden, bis von uns ein Mitarbeiter mit vor Ort war. |
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| Neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105 veröffentlicht |
| Der VDE/FNN hat im März 2026 die neuen VDE Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105 veröffentlicht. Diese gelten ab dem 01.04.2026. Bis zum 01.04.2027 darf das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der VDE-Anwendungsregel gültiges Regelwerk für Anlagen, die sich in Planung oder Bau befinden angewendet werden. Wir werden im Herbst 2026 hierzu Informationsveranstaltungen durchführen. |
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![]() Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit in dieser herausfordernden Zeit. |
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Freundliche Grüße Ihre N-ERGIE Netz GmbH |
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