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Digitale Zähler / RSE
Neue Vergütungssätze Eigenstrom Anlagen
Im Referentenentwurf waren Vergütungssätze von 6,93 Cent pro Kilowattstunden für Anlagen bis einschließlich 10 Kilowattpeak vorgesehen. Für die jetzige Version beschlossen die Regierungsparteien in diesem Segment einen Satz von 8,60 Cent pro Kilowattstunde. Auch bei größeren Anlagen steigen die Vergütungssätze: bis einschließlich 40 Kilowatt von 6,85 Cent im Referentenentwurf auf 7,50 Cent. Das Segment bis 750 Kilowattstunden sollte in der Fassung aus dem April noch mit 5,36 Cent vergütet werden, jetzt haben sich die Ampel-Parteien auf 6,20 Cent geeinigt.
Neue Vergütungssätze Volleinspeiser
Vergütungsätze steigen
Im Referentenentwurf waren Vergütungssätze von 6,93 Cent pro Kilowattstunden für Anlagen bis einschließlich 10 Kilowattpeak vorgesehen. Für die jetzige Version beschlossen die Regierungsparteien in diesem Segment einen Satz von 8,60 Cent pro Kilowattstunde. Auch bei größeren Anlagen steigen die Vergütungssätze: bis einschließlich 40 Kilowatt von 6,85 Cent im Referentenentwurf auf 7,50 Cent. Das Segment bis 750 Kilowattstunden sollte in der Fassung aus dem April noch mit 5,36 Cent vergütet werden, jetzt haben sich die Ampel-Parteien auf 6,20 Cent geeinigt.
Allerdings sind die Zusatzvergütungen für Volleinspeiser wieder gefallen. Im April war der Vorschlag, Anlagen bis einschließlich 10 Kilowatt mit 6,87 Cent zusätzlich zum anzulegenden Wert zu vergüten. Im Frühjahr waren das 13,8 Cent. In der jetzigen Fassung hat man den anzulegenden Wert erhöht, aber die Zusatzvergütung auf 4,8 Cent gekürzt. Volleinspeiser im kleinsten Marktsegment würden so 13,4 Cent pro Kilowattstunde erhalten. In den anderen Segmenten fielen die Änderungen der Volleinspeiservergütung ähnlich marginal aus. Anlagen bis einschließlich 40 Kilowatt werden mit 11,3 Cent pro Kilowattstunde vergüten. Anlagen bis einschließlich 100 Kilowatt bekommen ebenfalls 11,3 Cent statt 12,79 Cent. Eine spürbarere Kürzung gibt es für Anlagen bis einschließlich 300 Kilowatt. Sie sollen nur 9,4 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Im Entwurf waren 10,89 Cent geplant.
Die neuen Vergütungssätze treten mit dem Tag der Übernahme ins Amtsblatt des Bundestags in Kraft. Nachdem der Bundestag am Donnerstag grünes Licht für die EEG-Änderungen geben wird, muss dann noch der Bundesrat zustimmen. Angesichts der Dringlichkeit wird das aber nicht lange auf sich warten lassen.
Anzulegender Wert | Referentenentwurf | Beschlusslage 05. Juli, 2022 |
≤10 Kilowatt | 6,93 Cent | 8,60 Cent |
≤40 Kilowatt | 6,85 Cent | 7,50 Cent |
≤750 Kilowatt | 5,36 Cent | 6,20 Cent |
Zuschuss für Volleinspeiser | Referentenentwurf | Beschlusslage 05. Juli, 2022 |
≤10 Kilowatt | 6,87 Cent | 4,80 Cent |
≤40 Kilowatt | 4,45 Cent | 3,80 Cent |
≤100 Kilowatt | 5,94 Cent | 5,10 Cent |
≤300 Kilowatt | 4,04 Cent | 3,20 Cent |
Wenn man 200 kwp baut bekommt man im Durchschnitt (10*13,4+90*11,3+100*9,4)/200=10,46 cent Einspeisevergütung -0,4 ct Vermarktungspauschale für einen Volleinspeiser.
Fehlende Ratifizierungen
- EU Parlament
- Bundesrat
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